Allgemeine Geschäftsbedingungen der Lehner Akustik AG betreffend Lieferung, Installation, Montage und Betreuung

1. Geltungsbereich
1.1 Liefert, installiert, montiert oder betreut die Lehner Akustik AG mit Sitz in CH-7304 Maienfeld GR bzw. die Lehner Akustik AG mit Sitz in FL-9496 Balzers (nachfolgend: Anbieterin) gemäss Vereinbarung mit den Käuferinnen und Käufern bzw. Mieterinnen und Mietern (nachfolgend: Kundschaft) ihre Kaufgegenstände bzw. Mietsachen, kommen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anbieterin betreffend Lieferung, Installation, Montage und Betreuung (nachfolgend: AGB) zur Anwendung, und zwar in Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anbieterin betreffend Kauf bzw. Miete. Wo diese AGB keine besondere Regelung treffen, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anbieterin betreffend Kauf bzw. Miete.
1.2 Anderslautende Geschäftsbedingungen oder vorformulierte Vertragsbedingungen der Kundschaft sind nicht verbindlich und werden nicht Bestandteil der Vereinbarungen zwischen der Anbieterin und der Kundschaft; ausser die Anbieterin stimmt anderslautenden oder vorformulierten Vertragsbedingungen der Kundschaft schriftlich zu.
1.3 Diese AGB sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anbieterin betreffend Kauf bzw. Miete sind unter www.lehner-akustik.ch/agbs-kauf/ bzw. www.lehner-akustik.ch/agbs-miete/ abrufbar. Es gilt jeweils die im Zeitpunkt des Geschäftsverkehrs publizierte Fassung. Zudem liegt an der Kasse im Verkaufslokal in Maienfeld GR (nachfolgend: Showroom) ein jeweils gültiges Exemplar zur Einsicht und Mitnahme für die Kundschaft auf.

2. Liefer-, Installations-, Montage- und Betreuungsgebiet
Die Anbieterin erbringt Liefer-, Installations-, Montage- bzw. Betreuungsdienstleistungen nur bei Kundschaft mit Lieferadresse in der Schweiz und in Liechtenstein.

3. Zustandekommen des Vertrags
Die zu einem Kauf- bzw. Mietvertrag zwischen der Kundschaft und der Anbieterin getroffenen Zusatz- oder Nebenabreden betreffend Lieferung, Installation, Montage und Betreuung kommen gleichzeitig mit den anderen Abreden des jeweiligen Vertrages (Kauf- bzw. Mietvertrag) bzw. spätestens mit Auftragsbestätigung durch die Anbieterin zustande.

4. Liefer-, Installations-, Montage und Betreuungstermine
4.1 Die Liefer-, Installations-, Montage- und Betreuungstermine ergeben sich aus der Auftragsbestätigung der Anbieterin. Für den Liefertermin gilt ein Zeitfenster von vier Stunden. Installationen, Montagen und Betreuungen können länger als vier Stunden dauern.
4.2 Aufgrund von Lieferengpässen, Zollabfertigungen, fehlerhaften Lagerbestanddaten usw. kann es zu Lieferverzögerungen kommen. Alle Angaben der Anbieterin zu Lieferzeiten bzw. Lieferfristen sind deshalb unverbindlich und erfolgen ohne Gewähr. Sie können sich jederzeit und ohne Ankündigung ändern. Bei Lieferverzögerungen wird die Kundschaft nach Möglichkeit durch die Anbieterin informiert.
4.3 Die Anbieterin ist jederzeit zu Teillieferungen berechtigt. Diese gelten für Zahlungsverpflichtungen, Gefahrübergang und Gewährleistungspflichten als selbständige Lieferungen.
4.4 Die Kundschaft hat keinerlei Schadenersatzansprüche aus verspäteter oder ausbleibender Lieferung des Kaufgegenstands bzw. der Mietsache, soweit dies auf höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Lieferverzögerungen, erschwerter Verkehrsbedingungen oder anderer, nicht in den Verantwortungsbereich der Anbieterin fallender Gründe zurückzuführen ist.
4.5 Sämtliche Schadenersatzansprüche aus Lieferverzögerung oder Nichtlieferung, die nicht auf grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der Anbieterin zurückzuführen sind, werden vollumfänglich wegbedungen.
4.6 Lieferverzögerungen oder Nichtlieferung geben der Kundschaft kein Recht auf Vertragsaufhebung oder Rückerstattung des Kaufpreises bzw. Mietzinses.

5. Abwesenheit der Kundschaft und Annahmeverzug
5.1 Die Lieferung, Installation, Montage und Betreuung von Kaufgegenständen bzw. Mietsachen der Anbieterin erfolgt nur an volljährige Personen.
5.2 Kann die Kundschaft am Liefer-, Installations-, Montage- bzw. Betreuungstermin nicht an der Lieferadresse angetroffen werden, verweigert sie die Annahme oder ist der Zugang zum Liefer-, Installations-, Montage- bzw. Betreuungsobjekt nicht möglich (bspw. weil kein Schlüssel gelegt wurde), wird mit der Kundschaft so rasch als möglich ein neuer Liefer-, Installations-, Montage- bzw. Betreuungstermin vereinbart. Die Anbieterin ist in diesem Fall berechtigt, Bearbeitungsgebühren von CHF 100.00 sowie die Kosten für jede zusätzliche Anlieferung in Rechnung zu stellen.
5.3 Kann die Lieferung, Installation, Montage bzw. Betreuung aus einem Grund nicht erfolgen, den die Kundschaft zu vertreten hat, kann die Anbieterin vom Vertrag zurücktreten, ohne dass sie schadenersatzpflichtig wird und/oder der Kundschaft ab dem dritten Tag nach angekündigter Bereitstellung CHF 10.00 pro Tag als Lagergebühr verrechnen.

6. Lieferbedingungen
6.1 Die Versandart und Verpackung, der Versandweg sowie eine allfällige Beauftragung eines Transportunternehmens richten sich nach Grösse und Gewicht der Kaufgegenstände bzw. Mietsachen und liegen im freien Ermessen der Anbieterin.
6.2 Sämtliche anfallenden Versandkosten (Versandart, Verpackung, Versandweg, Versandunternehmen usw.) gehen, mangels gegenteiliger separater schriftlicher Vereinbarung, zulasten der Kundschaft.
6.3 Bei Lieferungen muss die Zufahrt mit einem LKW gewährleistet sein. Sollte keine direkte Anlieferung möglich sein, behält sich die Anbieterin vor, die zusätzlichen Aufwände zu verrechnen. Sind zusätzliche Hilfsmittel zur Lieferung erforderlich (z.B. Fassadenlift) oder ist der Zugang erschwert (z.B. lange Fusswege, zu enges Treppenhaus, zu kleiner Lift), muss die Kundschaft die Anbieterin vorher darüber informieren. Die dadurch entstehenden Kosten gehen zulasten der Kundschaft.

7. Installations-, Montage- und Betreuungsbedingungen
7.1 Die Kundschaft hat alle Massnahmen zu treffen, die von ihrer Seite notwendig sind, um der Anbieterin die ordnungsgemässe Installation, Montage und Betreuung zu ermöglichen.
7.2 Installationen, Montagen und Betreuungen erfolgen ausschliesslich durch Mitarbeitende der Anbieterin oder durch von der Anbieterin bezeichnete Hilfspersonen bzw. Erfüllungsgehilfen.
7.3 Wand- und Deckenmontagen erfordern eine geeignete Beschaffenheit der Wand- bzw. Deckenkonstruktion. Sie erfolgen nur auf besonderen Wunsch der Kundschaft und auf deren alleiniges Risiko.
7.4 Elektroanschlüsse werden nicht ausgeführt.

8. Abnahme von Installations- und Montageleistungen
8.1 Bei Bereitschaft zur Inbetriebnahme erfolgt die Abnahme der vertraglichen Leistung. Die Abnahme besteht in einer gemeinsamen Prüfung des Werkes von Kundschaft und Anbieterin. Bei der Abnahme prüft die Kundschaft oder ihr bevollmächtigter Vertreter die Arbeit auf Qualität und Vollständigkeit.
8.2 Den Abnahmetermin spricht die Anbieterin mit der Kundschaft ab. Kann die Abnahme aus Gründen, die nicht von der Anbieterin zu verantworten sind, nicht unmittelbar nach Abschluss der Installation bzw. Montage stattfinden oder bleibt die Kundschaft oder ein von ihr bevollmächtigter Vertreter dem Termin fern, gilt die Installations- bzw. Montagearbeit als ab dem kommenden Kalendertag abgenommen. Für die Beschädigung des Werkes nach Abschluss der Hauptinstallation bzw. -montage haftet die Anbieterin nicht.
8.3 Nach erfolgter Abnahme sind allfällige Mängel durch die Kundschaft auf dem Lieferschein zu vermerken. Anschliessend ist der Lieferschein durch die Kundschaft zu unterzeichnen. Die auf dem Lieferschein festgehaltenen Mängel sind innert drei Tagen nach dessen Unterzeichnung schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail zu spezifizieren und zu substantiieren (Massgeblich für Fristeinhaltung: Datum Poststempel, Datum Empfang E-Mail im Posteingang der Anbieterin, Sendedatum Fax). Nach Unterzeichnung des Lieferscheins können nur noch verdeckte Mängel gerügt werden. Solche sind der Anbieterin innerhalb von drei Kalendertagen seit Entdeckung zu melden. Diese Mitteilung hat ebenfalls schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail zu erfolgen (Massgeblich für Fristeinhaltung: Datum Poststempel, Datum Empfang E-Mail im Posteingang der Anbieterin, Sendedatum Fax). In der schriftlichen Mitteilung ist der Mangel bzw. sind die Mängel detailliert anzugeben und zu substantiieren.

9. Gewährleistung und Haftung für Installations- und Montageleistungeng
9.1 Nicht unter die Mängelhaftung der Anbieterin fallen alle Schäden, die nach der Abnahme durch höhere Gewalt, normale Abnützung, mangelnden Unterhalt, nicht sachgemässen Gebrauch oder durch Dritte verursacht werden. Zudem behält sich die Anbieterin technisch bedingte Änderungen bei Installation, Montage bzw. Betreuung, die den bestimmungsgemäss Gebrauch des Kaufgegenstandes bzw. der Mietsache nicht beeinträchtigen vor; solche Änderungen stellen keinen Mangel dar. Für Verschleissteile bedingt die Anbieterin die Gewährleistung vollständig weg.
9.2 Bei verspäteten, ungenauen oder unsubstantiierten Mängelrügen wird jegliche Gewährleistung ausgeschlossen. Bei rechtzeitiger Mängelrüge behebt die Anbieterin den mangelhaften Zustand innert angemessener Frist (Nachbesserung).
9.3 Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn die Kundschaft, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle geeigneten Massnahmen zur Schadensminderung trifft und der Anbieterin nicht sofort Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben.
9.4 Die Haftung der Anbieterin beschränkt sich für sämtliche Haftungsgrundlagen auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, ansonsten wird sie vollumfänglich wegbedungen. Die Haftung für von der Anbieterin beigezogene Hilfspersonen und Erfüllungsgehilfen ist vollumfänglich ausgeschlossen. Die Anbieterin haftet nicht für Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden der Kundschaft.

10. Rückgaberecht bei Kaufverträgen
10.1 Die Anbieterin gewährt der Kundschaft bei Kaufverträgen ein dreitägiges Rückgaberecht, sofern Kaufgegenstände nachweislich falsch geliefert wurden und diese unbeschädigt und ungebraucht sind. Vom Rückgaberecht komplett ausgeschlossen sind Kaufgegenstände, die bei der Anbieterin nicht lagernd sind, sondern auf Wunsch der Kundschaft bestellt wurden. Eine allfällige Rücksendung hat originalverpackt, komplett mit allem Zubehör und mit Beilage des Kaufbelegs zu erfolgen. In Ausnahmefällen kann die Anbieterin auch bei richtiger Lieferung Kaufgegenstände zurücknehmen.
10.2 Die Kosten des Rückversands an die Anbieterin gehen zulasten der Kundschaft. Diese ist dafür besorgt, dass der Kaufgegenstand einwandfrei und sicher zurückversendet wird. Bei Schaden am oder Verlust des Kaufgegenstands haftet die Kundschaft. Die Rücksendung von Kaufgegenständen per Postpaket oder Spedition erfolgt auf eigene Rechnung der Kundschaft an folgende Adresse: Lehner Akustik AG, Untere Industrie 10, CH-7304 Maienfeld.
10.3 Die Rückerstattung des Kaufpreises erfolgt in Form einer Gutschrift zugunsten der Kundschaft. Barauszahlungen, Rückbuchungen und Rücküberweisungen sind nicht möglich. Allfällige Lieferungs-, Installations-, Montage- bzw. Betreuungskosten, Personalaufwand, Fahrspesen, Versandkosten, Gebühren sowie sonstige Kosten werden nicht gutgeschrieben.
10.4 Aus urheber- bzw. lizenzrechtlichen Gründen ist das Rückgaberecht für sämtliche Software komplett ausgeschlossen.

11. Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen so zu ersetzen, dass ihr ursprünglicher Zweck soweit zulässig gewahrt wird.

12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist CH-7304 Maienfeld GR. Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar, wobei seine Kollisionsnormen und das UN-Kaufrecht (CISG) vollständig ausgeschlossen werden.