Allgemeine Geschäftsbedingungen der Lehner Akustik AG betreffend Wartung und Reparatur

1. Geltungsbereich
1.1 Führt die Lehner Akustik AG mit Sitz in CH-7304 Maienfeld GR bzw. die Lehner Akustik AG mit Sitz in FL-9496 Balzers (nachfolgend: Anbieterin) für ihre Kundschaft Wartungen oder Reparaturen durch, kommen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) zur Anwendung, und zwar in Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anbieterin betreffend Kauf bzw. Miete bzw. Lieferung, Installation, Montage und Betreuung.
1.2 Anderslautende Geschäftsbedingungen oder vorformulierte Vertragsbedingungen der Kundschaft sind nicht verbindlich und werden nicht Bestandteil der Vereinbarungen zwischen der Anbieterin und der Kundschaft; ausser die Anbieterin stimmt anderslautenden oder vorformulierten Vertragsbedingungen der Kundschaft schriftlich zu.
1.3 Diese AGB sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anbieterin betreffend Kauf bzw. Miete bzw. Lieferung, Installation, Montage und Betreuung. sind unter www.lehner-akustik.ch/agbs-kauf/ bzw. www.lehner-akustik.ch/agbs-miete/ bzw. www.lehner-akustik.ch/agbs-lieferung-und-montage/ abrufbar. Es gilt jeweils die im Zeitpunkt des Geschäftsverkehrs publizierte Fassung. Zudem liegt an der Kasse im Verkaufslokal in Maienfeld GR (nachfolgend: Showroom) ein jeweils gültiges Exemplar zur Einsicht und Mitnahme für die Kundschaft auf.

2. Wartungs- bzw. Reparaturgebiet
Die Anbieterin erbringt Wartungs- oder Reparaturdienstleistungen nur bei Kundschaft mit Lieferadresse in der Schweiz und in Liechtenstein.

3. Zustandekommen des Vertrags
3.1 Mit mündlicher oder schriftlicher Bestellung gibt die Kundschaft ein rechtlich verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss (nachfolgend: Antrag) ab. Die Kundschaft ist während 10 Kalendertagen an ihren Antrag gebunden. Die Anbieterin behält sich das Recht vor, einen Antrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3.2 Nach mündlicher oder schriftlicher Bestellung bearbeitet die Anbieterin den Antrag. Anschliessend bzw. nach abgeschlossenen Vertragsverhandlungen erhält die Kundschaft von der Anbieterin telefonisch eine Terminbestätigung. Der Wartungs- bzw. Reparaturvertrag kommt mit der Terminbestätigung zustande.

4. Wartungs- und Reparaturtermine
4.1 Die Wartungs- und Reparaturtermine ergeben sich aus der Terminbestätigung der Anbieterin. Für den Wartungs- und Reparaturtermin gilt ein Zeitfenster von vier Stunden. Wartungen und Reparaturen können länger als vier Stunden dauern.
4.2 Aufgrund von Lieferengpässen, Zollabfertigungen, fehlerhaften Lagerbestanddaten von Ersatzteilen usw. kann es zu Verzögerungen kommen. Alle Angaben der Anbieterin zu Wartungs- bzw. Reparaturterminen sind deshalb unverbindlich und erfolgen ohne Gewähr. Sie können sich jederzeit und ohne Ankündigung ändern. Bei Verzögerungen wird die Kundschaft nach Möglichkeit durch die Anbieterin informiert.
4.3 Die Kundschaft hat keinerlei Schadenersatzansprüche aus verspäteter oder ausbleibender Wartung oder Reparatur, soweit dies auf höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Lieferverzögerungen, erschwerter Verkehrsbedingungen oder anderer, nicht in den Verantwortungsbereich der Anbieterin fallender Gründe zurückzuführen ist.
4.4 Sämtliche Schadenersatzansprüche aus Wartungs- bzw. Reparaturverzögerung oder Nichtlieferung, die nicht auf grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der Anbieterin zurückzuführen sind, werden vollumfänglich wegbedungen.

5. Abwesenheit der Kundschaft und Annahmeverzug
5.1 Die Wartungs- bzw. Reparaturdienstleistungen erfolgen nur an volljährige Personen.
5.2 Kann die Kundschaft am Wartungs- bzw. Reparaturtermin nicht an der Lieferadresse angetroffen werden, verweigert sie die Annahme oder ist der Zugang zum Wartungs- bzw. Reparaturobjekt nicht möglich (bspw. weil kein Schlüssel gelegt wurde), wird mit der Kundschaft so rasch als möglich ein neuer Termin vereinbart. Die Anbieterin ist in diesem Fall berechtigt, Bearbeitungsgebühren von CHF 100.00 sowie die Kosten für jede zusätzliche Anlieferung in Rechnung zu stellen.
5.3 Kann die Wartung bzw. Reparatur aus einem Grund nicht erfolgen, den die Kundschaft zu vertreten hat, kann die Anbieterin vom Vertrag zurücktreten, ohne dass sie schadenersatzpflichtig wird.

6. Ablauf der Wartung- bzw. Reparatur
6.1 Bei Wartungen bzw. Reparaturen muss die Zufahrt mit einem LKW gewährleistet sein. Sollte keine direkte Anfahrt möglich sein, behält sich die Anbieterin vor, die zusätzlichen Aufwände zu verrechnen. Sind zusätzliche Hilfsmittel zur Wartung bzw. Reparatur erforderlich (z.B. Fassadenlift) oder ist der Zugang erschwert (z.B. lange Fusswege, zu enges Treppenhaus, zu kleiner Lift), muss die Kundschaft die Anbieterin vorher darüber informieren. Die dadurch entstehenden Kosten gehen zulasten der Kundschaft.
6.2 Die Kundschaft hat alle Massnahmen zu treffen, die von ihrer Seite notwendig sind, um der Anbieterin die ordnungsgemäss Wartung bzw. Reparatur zu ermöglichen. Die Kundschaft unterstützt die Anbieterin bei der Fehlersuche und trägt mit ihren Informationen zur raschen Wartung bzw. Reparatur bei.
6.3 Wartungen, Reparaturen, Installationen, Montagen und Betreuungen erfolgen ausschliesslich durch Mitarbeitende der Anbieterin oder durch von der Anbieterin bezeichnete Hilfspersonen bzw. Erfüllungsgehilfen.
6.4 Um eine möglichst schnelle Wartung bzw. Reparatur zu erreichen, wird – wenn immer möglich – das Prinzip des Auswechselns ganzer Funktionseinheiten zur Anwendung gelangen. Das Eigentum an eingebauten Funktionseinheiten geht mit dem Einbau auf die Kundschaft über. Das Eigentum an den ausgebauten Einheiten geht auf die Anbieterin über.
6.5 Wand- und Deckenmontagen bzw. deren Wartung und Reparatur erfordern eine geeignete Beschaffenheit der Wand- bzw. Deckenkonstruktion. Sie erfolgen nur auf besonderen Wunsch der Kundschaft und auf deren alleiniges Risiko.
6.6 Elektroanschlüsse werden nicht ausgeführt, gewartet oder repariert.

7. Preise
7.1 Die Preise ergeben sich aus den im Wartungs- bzw. Reparaturrapport aufgeführten Wartungs- bzw. Reparaturarbeiten sowie aus weiteren in Zusammenhang mit der Wartung bzw. Reparatur erstellten Dokumenten wie Rechnungen, Auftragsbestätigungen etc.
7.2 Alle Preise im Showroom, in Listen, Druckschriften oder auf der Internetseite der Anbieterin sind Nettopreise in CHF (Schweizerfranken) zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und vorgezogener Recyclinggebühren, soweit nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
7.3 Für die Preisfestlegung gilt der Zeitpunkt der Erstellung des Wartungs- bzw. Reparaturrapports der Anbieterin. Technische Änderungen, Irrtümer, Druckfehler usw. bleiben ausdrücklich vorbehalten.
7.4 Mit der Wartung bzw. Reparatur zusammenhängende Dienstleistungen wie Lieferung, Installation, Montage, Betreuung, Versand und/oder Entsorgung, Ausbau, Wartung bzw. Reparatur in der Werkstatt der Anbieterin werden in den Dokumenten gemäss Ziffer 7.1 hiervor separat ausgewiesen; deren Kosten kommen zum Kaufpreis zuzüglich Mehrwertsteuer und allfälliger Barauslagen hinzu und werden ebenfalls in Rechnung gestellt.

8. Zahlungskonditionen
8.1 Als Zahlungsmittel werden Rechnung, Vorauskassa, Barzahlungen, Kreditkarten, EC-Karte, MasterCard, Post usw. akzeptiert. Ratenzahlungen sind auf Anfrage und gemäss separater schriftlicher Vereinbarung möglich.
8.2 Die Wartungs- bzw. Reparaturkosten sind grundsätzlich am Tag der endgültigen Abnahme (vgl. Ziffer 9 unten) fällig und zahlbar. Bei Bezahlung mit Rechnung sind die fälligen Beträge innert 10 Tagen netto und ohne Abzug zu bezahlen.
8.3 Die Rechnung wird per E-Mail, Post oder Fax an die von der Kundschaft angegebene Adresse bzw. Nummer gesendet. Die Zahlungsfrist beginnt bereits am Tag, nachdem die Rechnung in den Empfangs- bzw. Machtbereich der Kundschaft (Briefkasten, Postfach, E-Mail-Posteingang, Fax usw.) gelangt ist zu laufen (absolute Empfangstheorie). Falsche Adressangaben, unmögliche Zustellungen usw. muss sich die Anbieterin nicht entgegenhalten lassen. Ist eine Rechnung oder Mahnung der Kundschaft unzustellbar, wird ihr dafür eine Bearbeitungsgebühr von CHF 25.00 zuzüglich Mehrwertsteuer pro Adressrecherche in Rechnung gestellt.
8.4 Bei Zahlungsverzug werden ein Verzugszins von 5% pro Jahr und pro Mahnung Mahngebühren von CHF 25.00 zuzüglich Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. Die Anbieterin ist im Zahlungsverzug zudem berechtigt, ihre Forderung unter Kostenfolge für die Kundschaft an Dritte abzutreten oder Dritte mit dem Inkasso zu beauftragen.

9. Abnahme von Wartungs- und Reparaturdienstleistungen
9.1 Nach abgeschlossener Wartung bzw. Reparatur erfolgt die Abnahme der vertraglichen Leistung so schnell wie möglich, spätestens jedoch innert 3 Tagen. Die Abnahme besteht in einer gemeinsamen Prüfung des Werkes von Kundschaft und Anbieterin. Bei der Abnahme prüft die Kundschaft oder ihr bevollmächtigter Vertreter die Arbeit auf Qualität und Vollständigkeit.
9.2 Den Abnahmetermin spricht die Anbieterin mit der Kundschaft ab. Kann die Abnahme aus Gründen, die nicht von der Anbieterin zu verantworten sind, nicht innert 3 Tagen nach Abschluss der Wartungs- bzw. Reparaturarbeit stattfinden oder bleibt die Kundschaft oder ein von ihr bevollmächtigter Vertreter dem Termin fern, gilt die Wartungs- bzw. Reparaturarbeit als ab dem kommenden Kalendertag abgenommen. Für die Beschädigung des Werkes nach Abschluss der Wartung- bzw. Reparatur haftet die Anbieterin nicht.
9.3 Nach erfolgter Abnahme sind allfällige Mängel durch die Kundschaft auf dem Wartungs- bzw. Reparaturrapport zu vermerken. Anschliessend ist der Wartungs- bzw. Reparaturrapport durch die Kundschaft zu unterzeichnen. Die auf dem Wartungs- bzw. Reparaturrapport festgehaltenen Mängel sind innert drei Tagen nach dessen Unterzeichnung schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail durch die Kundschaft zu spezifizieren und zu substantiieren (Massgeblich für Fristeinhaltung: Datum Poststempel, Datum Empfang E-Mail im Posteingang der Anbieterin, Sendedatum Fax). Ansonsten gilt die Wartung bzw. Reparatur als genehmigt. Nach anstandsloser Unterzeichnung des Wartungs- bzw. Reparaturrapports können nur noch verdeckte Mängel gerügt werden. Solche sind der Anbieterin innerhalb von drei Kalendertagen seit Entdeckung zu melden. Diese Mitteilung hat ebenfalls schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail zu erfolgen (Massgeblich für Fristeinhaltung: Datum Poststempel, Datum Empfang E-Mail im Posteingang der Anbieterin, Sendedatum Fax). In der schriftlichen Mitteilung ist der Mangel bzw. sind die Mängel detailliert anzugeben und zu substantiieren. Ansonsten gilt die Wartung bzw. Reparatur als genehmigt.

10. Gewährleistung und Haftung für Wartungs- bzw. Reparaturdienstleistungen
10.1 Nicht unter die Mängelhaftung der Anbieterin fallen alle Schäden, die nach der Abnahme durch höhere Gewalt, normale Abnützung, mangelnden Unterhalt, nicht sachgemässen Gebrauch oder durch Dritte verursacht werden. Zudem behält sich die Anbieterin technisch bedingte Änderungen, die den bestimmungsgemäss Gebrauch des Kaufgegenstandes bzw. der Mietsache nicht beeinträchtigen vor; solche Änderungen stellen keinen Mangel dar. Für Verschleissteile bedingt die Anbieterin die Gewährleistung vollständig weg.
10.2 Bei verspäteten, ungenauen oder unsubstantiierten Mängelrügen wird jegliche Gewährleistung ausgeschlossen. Bei rechtzeitiger Mängelrüge behebt die Anbieterin den mangelhaften Zustand innert angemessener Frist (Nachbesserung).
10.3 Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn die Kundschaft, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle geeigneten Massnahmen zur Schadensminderung trifft und der Anbieterin nicht sofort Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben.
10.4 Die Haftung der Anbieterin beschränkt sich für sämtliche Haftungsgrundlagen auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, ansonsten wird sie vollumfänglich wegbedungen. Die Haftung für von der Anbieterin beigezogene Hilfspersonen und Erfüllungsgehilfen ist vollumfänglich ausgeschlossen. Die Anbieterin haftet nicht für Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden der Kundschaft.

11. Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen so zu ersetzen, dass ihr ursprünglicher Zweck soweit zulässig gewahrt wird.

12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist CH-7304 Maienfeld GR. Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar, wobei seine Kollisionsnormen und das UN-Kaufrecht (CISG) vollständig ausgeschlossen werden.